Glossar

Landesentwicklungsplan (LEP) NRW

Der Landesentwicklungsplan wird durch die Landesregierung aufgestellt und dient zur Festlegung der Raumordnung auf Landesebene. Er ist ein zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan in dem die Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festgelegt werden. In ihm wird die zur Verfügung stehende Fläche in unterschiedliche Nutzungs- und Lebensräume wie Siedlungsräume, Freiraum, Natur, Landschaft, Wald und Wasser strukturiert. Der LEP NRW dient der Bereitstellung von Flächen für Wohnsiedlungs- und Freizeitnutzungen, für Gewerbe, Industrie und Handel, die Verkehrsinfrastruktur wie Straßen- und Schienenwege, die technische Infrastruktur der Energie- und Wasserversorgung sowie der Entsorgung, die Versorgung mit Rohstoffen, die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sowie die Sicherung der Flächen für Natur- und Wasserschutz oder den Schutz vor Hochwasser.

Der LEP NRW besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen.

Festlegungen des LEP

Abb. 1.: Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des LEP Stand 14.12.2016 Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/karte_lep_nrw_20161212_landesregierung_raster_optimiert.pdf

Regionalplan der Bezirksregierung (Detmold)

Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) wird durch die Bezirksregierung Detmold aufgestellt und dient der gezielten Gestaltung und Entwicklung eines Gebietes/Raumes. Der LEP NRW wird im Zuständigkeitsbereich der Bez. Reg. demnach konkretisiert. Zentrales Ziel ist es, das Gebiet einerseits optimal zu entwickeln und andererseits soweit wie möglich zu schützen.

Der Regionalplan ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Er bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bauleitplänen der Städte und Gemeinden. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan beziehen sich die Ziele des Regionalplanes auf die Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Regionalplan besteht wie der LEP NRW aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen.

Regionalplan der Bezirksregierung (Detmold)

Abb. 2.: Auszug aus dem Blatt 9 des Regionalplans der Bez.-Reg. Detmold Quelle: http://www.bezreg-detmold.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/030_Abteilung_3/020_Dezernat_32/Regionale_Entwicklungsplanung__Regionalplan/TA_PB-HX/Zeichnerischer_Teil/Blatt_09.pdf

Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bildet die Grundlage für die Bebauungspläne der Stadt Salzkotten. Der FNP umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Flächen des Stadtgebietes dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Stadtgebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

Der FNP besteht aus einer zeichnerischen Darstellung sowie einer zugehörigen Begründung, die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt umfasst. Der FNP wird von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Detmold) genehmigt.

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Stadt (Geltungsbereich) und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.

Die Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch festgeschrieben. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden. Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da er vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird.

Zu jedem Bebauungsplan gehören neben der zeichnerischen Darstellung, dem eigentlichen Plan, auch die Begründung und die zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert, wohingegen in der zusammenfassenden Erklärung dargelegt wird, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Planung berücksichtigt worden sind.